Ein Autokauf ist keine alltägliche Sache und will gut vorbereitet sein.

Gerade beim Kauf eines EU-Neuwagens treten dabei viele Fragen auf, die wir Ihnen kurz und übersichtlich beantworten möchten. Selbstverständlich können Sie sich gerne auch jederzeit an uns persönlich wenden.

Was ist eigentlich ein reimportiertes Fahrzeug ?

Als Reimport bezeichnet man Fahrzeuge, die zunächst in das europäische Ausland exportiert wurden und die anschließend nach Deutschland importiert werden.

Warum kosten EU-Fahrzeuge weniger?

Der von EU-Land zu EU-Land stark schwankende Listenpreis bei allen Herstellern liegt zum einen in der unterschiedlichen Steuererhebung, zum anderen im starken Lohngefälle begründet. Den Nettopreis eines Fahrzeuges legen die Hersteller dabei unter Berücksichtigung des infrage kommenden Klientel fest. Beispiel: in Dänemark muß jeder Kunde beim Autokauf zusätzlich zur Mehrwertsteuer von 25% bis zu 55% Luxussteuerzahlen. Da die Fahrzeughersteller trotz dieser Steuerbelastung die Fahrzeuge zu einigermaßen erschwinglichen Preisen anbieten, ist der Netto-Werksabgabepreis deutlich niedriger als in Deutschland. Zusätzlich profitieren Sie als Kunde von unseren Einkaufskonditionen. Mit anderen Worten: Sie sparen bares Geld durch die unterschiedlichen Werksabgabepreise und die unterschiedlichen Steuersysteme innerhalb Europas. Dabei gilt zu beachten: Je hochpreisiger ein Wagen, desto geringer fällt die mögliche Ersparnis aus.

Sind EU-Neufahrzeuge anders ausgestattet als in Deutschland?

Die Ausstattung ist mit der in Deutschland vergleichbar, in vielen Fällen ist sie sogar deutlich besser. Also mehr Ausstattung für das gleiche – oder weniger Geld. Sie erhalten bei uns zu jedem Fahrzeug eine detaillierte Ausstattungsliste mit allen eventuellen Extras.

Gibt es bei EU-Neufahrzeugen andere Motorvarianten?

Nein. Die Motorvarianten von ausländischen Fahrzeugen entsprechen im Großen und Ganzem denen von deutschen Fahrzeugen. Dafür sorgt auch die europäische Union. Seit 1993 gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind mit einer sogenannten EWG-Übereinstimmungserklärung, dem COC, ausgestattet. Dieses Dokument besagt, daß alle Fahrzeuge, die für Länder der europäischen Union gebaut werden die gleichen technischen Grundvoraussetzungen erfüllen müssen. Alle Fahrzeuge müssen im Übrigen mindestens die aktuelle Abgasnorm erfüllen.